Steuerberater Dipl.-Kfm. Thomas Eckhardt

Unsere Leistungen

Steuerberatung Details
  • Ausarbeitung steueroptimaler Gestaltungen
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Rechtsformwahl und Umstrukturierungen
  • Erwerb und Veräußerung von Unternehmen
  • Steueroptimale Unternehmensnachfolge
  • Existenzgründung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung
  • Internationale Geschäftstätigkeiten
Betriebswirtschaftliche Beratung Details
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung der Unternehmensdaten
  • Betriebs- und Branchenvergleiche
  • Exakte Kostenermittlung und Mittellohnberechnung
  • Einrichtung und Auswertung einer betrieblichen Kostenrechnung
  • Unternehmensplanung im Hinblick auf Investitionen, Ertrag und Liquidität
  • Spezielle Liquiditätsplanung
  • Begleitung bei Finanzierungsgesprächen bei Banken
  • Beratung hinsichtlich kaufmännischer Organisation und Rechnungswesen
Bilanzierung Details
  • Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Zwischenabschlüsse und Sonderbilanzen
  • Konzernbilanzen
  • Anlagenbuchhaltung
  • Einnahmen- Überschussrechnungen
  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
Finanzbuchhaltung Details
  • Erstellung der laufenden Buchführung
  • Unterstützung bei Erstellung der Buchführung in Ihrem Haus
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Offene Posten Debitoren (Außenstände Kunden)
Lohnbuchhaltung Details
  • Erstellung von Lohnabrechnungen
  • Führung von Lohnkonten
  • Fertigung der Lohnsteueranmeldungen
  • Übermittlung von Beitragsnachweisen an Sozialversicherungsträger
  • Entgeltfortzahlungsanträge
  • Komplettservice mittels elektronischem Datenträgeraustausch
Steuererklärungen Details
  • Einkommensteuererklärungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Sonstige Tätigkeiten Details
  • Unternehmensbewertungen
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden
  • Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Vertretung im Rahmen von Einspruchsverfahren
  • Selbstanzeigen
Wir arbeiten für große, mittlere und kleine Unternehmen. Zu unseren Kunden zählen … Details
  • Bau- und Handwerksbetriebe
  • Produktionsbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • International tätige Firmen
  • Freiberufler
  • Dienstleister
  • Heilberufe
  • Vereine

Selbstverständlich beraten wir auch Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Aktuelles

Aktuelles

Für Mandanten

Fachberater für internationales Steuerrecht

Thomas Eckhardt

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hat Herrn Steuerberater Dipl.-Kfm. Thomas Eckhardt den amtlichen Titel „Fachberater für internationales Steuerrecht“ verliehen.

Dem ging eine umfangreiche Prüfung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bereich des internationalen Steuerrechts voraus.

Das internationale Steuerrecht betrifft längst nicht nur Großkonzerne, sondern ist mittlerweile auch für mittelständische Unternehmen von zunehmender Bedeutung.

Grundsätzlich sind hierbei zwei Sachverhalte betroffen: Zum einen die unternehmerischen Tätigkeiten von Inländern im Ausland und zum anderen die Tätigkeiten von im Ausland ansässigen Unternehmen und Personen im Inland.

Hierbei geht es beispielsweise um die Frage, welcher Staat bei einer bestimmten Fallkonstellation das Besteuerungsrecht hat und wie etwaige Doppelbesteuerungen vermieden werden können.

Daneben gilt es, die grenzüberschreitenden Tätigkeiten optimal zu strukturieren und auch die umfangreichen Dokumentationspflichten, vor allem auch im Bereich der Verrechnungspreise, adäquat zu erfüllen.

Wenn Sie also im Ausland eine Tochtergesellschaft gründen wollen, über eine Niederlassung oder vielleicht auch nur ein Warenlager außerhalb Deutschlands nachdenken, ist eine kompetente Beratung genauso notwendig wie wenn Sie als im Ausland ansässiges Unternehmen eine entsprechende Aktivität in Deutschland planen.

Thomas Eckhardt
Thomas Eckhardt

Für Sie als Privatperson ist eine vorausschauende Planung im Hinblick auf die Einkommensbesteuerung bei grenzüberschreitenden Wohnsitzverlegungen sinnvoll wie auch die erbschaftsteuerliche Betrachtung entsprechender Lebenssachverhalte.

Neben den weltweiten Aktivitäten unserer inländischen Mandaten betreuen wir nicht nur Firmen aus dem europäischen Ausland sondern beispielsweise auch aus den USA, Kanada und China.